"kunti-bunt" Greifswald
Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!
Unsere Anlage ist vom Sachverständigen für Spielplatzgeräte abgenommen und wird jährlich überprüft.
Vielen Dank! Ihr kunti-bunt Team
Allgemeines
- Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang, unseren Informationsblättern und auf unserer Internetseite www.kunti-bunt.de zu entnehmen. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.
- Der Eintrittsnachweis ist während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
- Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
- Kundendaten, die der Betreiber (z.B. durch Geburtstagsanmeldungen, Gruppenanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzbestimmungen behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
- Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Sicherheit
- Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
- Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion durchführt (z.B. Basteln etc.)
- Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.
- Der Begleitperson ist es nicht erlaubt ohne Ihre Kinder den Indoorspielplatz zu verlassen, wenn dies erfolgt, dann ausschließlich auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko (z.B. Unfall, Hausverbot).
- Die Begleitperson versichert, dass Ihre Kinder gesund sind. Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder Unfall sind die Mitarbeiter berechtigt, erst den Notarzt zu holen und dann die Begleitperson zu informieren.
- Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.
Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!
- Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Indoorspielplatzes gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung.
- Die Spielgeräte sind für die Kinder. Erwachsene dürfen mit ihren Kindern mitspielen. Vorrang haben die Kinder.
- Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Eintrittsminderungen abgeleitet werden.
- Bitte keine Dauerbelegung von Spielflächen und Fahrzeugen. Bei Missbrauch oder Beschwerden Anderer ist einer Anweisung der Mitarbeiter Folge zu leisten.
- Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
- Bei Verstoß gegen die Nutzungsregelungen der einzelnen Spielgeräte ist es dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ausdrücklich gestattet, Kinder sowie Erwachsene abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
- Bei den Inflatables – aufblasbaren Geräten – (Wabbelberg, Schnappi, free-jump, Rutsche, Ritterburg, Minihüpfburg) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen!
- Erwachsenen auf den Inflatables obliegt aufgrund der hohen Verletzungsgefahr, insbesondere bei gleichzeitig spielenden Kindern, eine besonders hohe Rücksichtnahme.
- An Netzen (z. B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
- Die Trampoline dürfen nur mit einer Person (max. 100 kg Körpergewicht) pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
- Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
- Die Kartbahn ist kein Autoscooter. Bitte beim Fahren nicht auf andere auffahren oder gegen die Bande fahren.
- Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden (Zwei-Sitzer).
- Das Laufen auf der Fahrbahn und das Anschieben der Karts, insbesondere bei laufendem Motor, ist streng untersagt. Das Fahren ist nur in ausgewiesener Fahrtrichtung gestattet.
- Vor Nutzung der BumperCars sind die Sicherheitshinweise zu beachten und Folge zu leisten (am Eingang der Arena).
- Vor Nutzung der Kiddy-Animals sind die Sicherheitshinweise zu beachten und Folge zu leisten (am Eingang der Fahrbahn).
- Spielgeräte wie z. B. Airhockeyschläger, Billardzubehör usw. können an der Eingangskasse gegen Hinterlegung eines Pfandes ausgeliehen werden. Vor Verlassen der Halle sind jegliche ausgeliehenen Gegenstände aus unserem Haus wieder abzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
- Der Laser Maze Raum darf nur gemäß den ausgewiesenen Regeln genutzt werden.
- Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 4 Jahre dürfen von dem Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkindereltern verwiesen werden.
- Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Videoüberwachung – Unfallmeldung
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die jeweiligen Spielbereiche videoüberwacht sind. Mit Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
- Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.
Bekleidung
- Der Spielbereich sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen ausschließlich in Socken und keinesfalls mit Schuhen oder barfuß betreten werden. Rutschfeste „ABS“- Socken werden empfohlen.
- Socken können Sie an der Eingangskasse erwerben.
- Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe tragen, da damit Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
- Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. Achtung sehr gefährlich!
Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol
- Wegen unserer eigenen gastronomischen Angebote ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die Geburtstagstorte im Rahmen von gebuchten Geburtstagsarrangements, Obst, Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
- Im „kunti-bunt“ gilt Kaugummiverbot!
- Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Getränke und Speisen sind ausschließlich in den Gastronomiebereichen/ Sitzbereichen zu verzehren.
- Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
- Im gesamten Indoorspielplatz herrscht Rauchverbot (auch E-Zigaretten) – den Kindern zuliebe. Das Gebäude ist mit einem Feuer- und Rauchfrüh-warnsystem ausgestattet. Zuwiderhandlungen können einen Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher bzw. tragen die Erziehungsberechtigten.
- Offene Feuer aller Art (z.B. Kerzen, Wunderkerzen) sind ebenfalls nicht gestattet. Bei Auslösen des Feueralarms durch Fehlverhalten, haftet der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten für die dadurch entstehenden Kosten.
- Das Mitbringen von Konfetti und Streuartikeln ist nicht erlaubt.
Verhalten – Beschädigungen
- Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen etc. wird nicht toleriert. Die Aufsichtspflichtigen werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
- Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
- In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
- Bei Beschädigungen besteht seitens des „kunti-bunt“ ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung abklären können.
- Für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden, haftet „kunti-bunt“ nicht.
- Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
- Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Alle sanitären Anlagen (Toilette, Waschbecken, Wickeltisch) bitte sauber verlassen. Nach der Toilettenbenutzung ans Spülen und Händewaschen denken. Jeder Besucher soll unsere sauberen Anlagen nutzen können. Werfen sie keine Gegenstände, Windel usw. in die Toilette und erklären Sie das bitte auch ihrem Kind. Danke.
Kapazitätsgrenze – Garderobe – Fundsachen
- Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten am Eingang, der Gastronomie sowie an einzelnen Spielgeräten ist dann zu rechnen. Ansprüche aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
- Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
- Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,- € erhoben.
- Die Schließfächer sind kostenlos. Einen Schlüssel erhalten Sie gegen Hinterlegung von 10,- € als Pfand an der Eingangskasse.
- undsachen werden an der Eingangskasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.
Keinen Zutritt haben:
- Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder; sowie Erwachsenen-Toben)
- Personen mit Hallenverbot.
- Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z. B. alkoholisiert).
- Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.
Stand 05.01.2019
kunti-bunt HGW GmbH & Co.KG
An der Thronpost 12
17489 Greifswald